Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
Alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse von bis zu 125 Euro im Monat, die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt werden.
Der Betrag wird nur dann gewährt, wenn auch tatsächliche Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das heißt, der Versicherte trägt die Kosten für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zunächst selbst und reicht im Nachgang die entsprechenden Rechnungen bei der zuständigen Pflegekasse ein.
Beispiele zur Verwendung dieser Leistung:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
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