
Pflegegeld sichern – Angehörige stärken – häusliche Pflege gut begleiten
Wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nachweisen.
Diese Pflegeberatung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen. Im Mittelpunkt steht nicht Kontrolle, sondern Beratung, Entlastung und praktische Hilfe für den Pflegealltag.
Wann ist die Pflegeberatung verpflichtend?
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:
* Pflegegrad 1: freiwillig möglich, halbjährlich
* Pflegegrad 2 und 3: verpflichtend, einmal halbjährlich
* Pflegegrad 4 und 5: verpflichtend, einmal vierteljährlich
Die Beratung ist vor allem dann verpflichtend, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird und die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt. Die gesetzliche Grundlage nennt für Pflegegeldbezieher mit Pflegegrad 2 und 3 eine halbjährliche Beratung, bei Pflegegrad 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine halbjährliche Beratung, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Ziel der Pflegeberatung
Bei der Pflegeberatung schauen wir gemeinsam auf Ihre aktuelle Pflegesituation zu Hause. Wir beantworten Fragen, geben praktische Tipps und unterstützen dabei, die Versorgung sicher und gut zu gestalten.
Dabei kann es zum Beispiel gehen um:
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der Pflegekasse übernommen. Der Beratungsnachweis wird nach dem Termin an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet.
Wir beraten Sie persönlich und verständlich
Sie benötigen einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI oder sind unsicher, wann der nächste Termin fällig ist? Sprechen Sie uns gerne an.
Wir unterstützen Sie zuverlässig, erklären Ihnen die nächsten Schritte und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir sind für Sie da.
