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Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Pflegegeld sichern – Angehörige stärken – häusliche Pflege gut begleiten

Wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nachweisen.

Diese Pflegeberatung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen. Im Mittelpunkt steht nicht Kontrolle, sondern Beratung, Entlastung und praktische Hilfe für den Pflegealltag.

Wann ist die Pflegeberatung verpflichtend?

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:

* Pflegegrad 1: freiwillig möglich, halbjährlich

* Pflegegrad 2 und 3: verpflichtend, einmal halbjährlich

* Pflegegrad 4 und 5: verpflichtend, einmal vierteljährlich

Die Beratung ist vor allem dann verpflichtend, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird und die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt. Die gesetzliche Grundlage nennt für Pflegegeldbezieher mit Pflegegrad 2 und 3 eine halbjährliche Beratung, bei Pflegegrad 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine halbjährliche Beratung, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Ziel der Pflegeberatung

Bei der Pflegeberatung schauen wir gemeinsam auf Ihre aktuelle Pflegesituation zu Hause. Wir beantworten Fragen, geben praktische Tipps und unterstützen dabei, die Versorgung sicher und gut zu gestalten.

Dabei kann es zum Beispiel gehen um:

  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • richtige Lagerung und Mobilisation
  • Umgang mit Hilfsmitteln
  • Tipps zur Körperpflege und Alltagsstruktur
  • Vermeidung von Überforderung
  • mögliche zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung
  • Fragen zur weiteren Versorgung zu Hause

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der Pflegekasse übernommen. Der Beratungsnachweis wird nach dem Termin an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet.

Wir beraten Sie persönlich und verständlich

Sie benötigen einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI oder sind unsicher, wann der nächste Termin fällig ist? Sprechen Sie uns gerne an.

Wir unterstützen Sie zuverlässig, erklären Ihnen die nächsten Schritte und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir sind für Sie da.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Möchten Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
KONTAKT
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Flair Care GmbH
Premium Pflegedienst
Geschäftsführer: Andreas Kraik


Alter Uentroper Weg 61, 59071 Hamm

Bürozeiten:
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Außerhalb dieser Zeiten stehen wir natürlich auf Anfrage zur Verfügung