Behandlungspflegerische Versorgung nach SGB V
Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, das ähnlich wie Medikamente von einem Arzt verschrieben wird und unabhängig von einem Pflegegrad ist. Träger der Leitungen sind die Krankenkassen, nicht die Pflegversicherung.
Die Behandlungspflege soll pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung zu verhindern. Sie kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt vom Hausarzt verordnet werden oder auch, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.
Leistungen der Behandlungspflege:
- Medikamentenvergabe
- medizinische Versorgung von Wunden
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung
- Spritzen
- An- und Auskleiden von Kompressionsstrümpfen
- medizinische Einreibungen
Wenn Sie eine ärztliche Anordnung haben oder sich über die Behandlungspflege informieren möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie!