Pflege mit Leidenschaft!
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Pflegeberatung nach § 37 SGB XI

Eine Pflegeberatung ist dann verpflichtend, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige Pflegegeld beziehen und gepflegt werden. Im Rahmen der Pflegeversicherung ist der Nachweis über diese Beratungsbesuche erforderlich.

Die Pflegeberatung erfolgt
- einmal halbjährlich bei Pflegegrad 1+2+3
- einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4+5

Ziel dieses Besuches ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen pflegefachliche Unterstützung und regelmäßige Hilfestellung zu bieten. Die Vergütung für diese Beratung erfolgt durch die Pflegekasse.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Möchten Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
KONTAKT
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Flair Care GmbH
Ambulanter Pflegedienst
Geschäftsführer: Andreas Kraik


Alter Uentroper Weg 61, 59071 Hamm

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung